Rechtswörterbuch
Kommt es durch eine abgehende Dachlawine zu Schäden Dritter, haftet der Hauseigentümer nur, wenn er die gebotene Sorgfalt außer Acht ließ. Der Sorgfaltsmaßstab hängt vom Einzelfall, zB Dachneigung, Witterungsverhältnisse, Lage des Hauses und dergleichen ab.