Rechtswörterbuch
Übergabe einer verbrauchbaren Sache, zumeist Geld, in das Eigentum des Empfängers. Dieser ist verpflichtet, die gleiche Menge gleicher Art und Güte zurückzugeben (eventuell zzgl Zinsen). Ein Darlehen ist ein so genannter Realvertrag. Er kommt erst mit Übergabe der Sachen zustande.