zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Deliktsfähigkeit

zurück
 

Nach dem Gesetz tritt die Deliktsfähigkeit, dh die Fähigkeit aus eigenem rechstwidrigem Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden, erst mit dem 14. Lebensjahr ein. Deliktsunfähig sind daher Kinder, Unmündiger Minderjähriger und Geisteskranke, da ihnen die nötige Einsichtsfähigkeit fehlt.

Rechtsanwalt
finden