zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Ehegattenerbrecht

zurück
 

Der Ehegatte, der mit dem Erblasser bei dessen Tod in aufrechter Ehe lebt, hat ein gesetzliches Erbrecht, dessen Umfang davon abhängt, mit welchen Verwandten der Ehegatte konkurriert. (Bsp: Neben der ersten Linie, also den Kindern des Erblassers und ihren Nachkommen, erbt der Ehegatte ein Drittel.)

Rechtsanwalt
finden