Rechtswörterbuch
Die Mutter hat gegen den festgestellten Vater Anspruch auf Ersatz der Entbindungskosten sowie auf Unterhalt für den Zeitraum von sechs Wochen nach der Geburt des Kindes.
Die Mutter hat gegen den festgestellten Vater Anspruch auf Ersatz der Entbindungskosten sowie auf Unterhalt für den Zeitraum von sechs Wochen nach der Geburt des Kindes.