Rechtswörterbuch
Auf Straßen mit weniger als zwei Fahrstreifen muss so langsam gefahren werden, dass das Fahrzeug auf halber Sichtstrecke angehalten werden kann.
Auf Straßen mit weniger als zwei Fahrstreifen muss so langsam gefahren werden, dass das Fahrzeug auf halber Sichtstrecke angehalten werden kann.