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Rechtswörterbuch

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Handlungsfähigkeit

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Bezeichnet die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Die Handlungsfähigkeit wird nicht schon mit der Geburt erworben, sondern ist grundsätzlich vom Alter und Geisteszustand abhängig. Wird unterteilt in Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.

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