Rechtswörterbuch
zu Deutsch: "im Zweifel für den Angeklagten". Strafrechtliche Grundsatz, dass die jeweils für den Angeklagten günstigere Tatsache anzunehmen ist, wenn Umstände nicht eindeutig geklärt werden können.
zu Deutsch: "im Zweifel für den Angeklagten". Strafrechtliche Grundsatz, dass die jeweils für den Angeklagten günstigere Tatsache anzunehmen ist, wenn Umstände nicht eindeutig geklärt werden können.