Rechtswörterbuch
Jubiläumsgelder sind Remunerationen, die zu bestimmten Anlassfällen an Mitarbeiter ausgezahlt werden. Dabei unterscheidet man grundsätzlich Betriebszugehörigkeitsjubiläen und Firmenbestandsjubiläen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Mitarbeiter Ansprüche auf Jubiläumsgelder. Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Jubiläumsgeld sind üblicherweise die Kollektivverträge. Allerdings können auch Betriebsvereinbarungen oder Einzeldienstverträge entsprechende Regelungen treffen.