Rechtswörterbuch
Sicherheitsleistung, die insbesonders im Hinblick auf die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht erlegt wird. Häufig zB im Mietrecht als Sicherheit für Schäden oder offene Mietzinse.
Sicherheitsleistung, die insbesonders im Hinblick auf die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht erlegt wird. Häufig zB im Mietrecht als Sicherheit für Schäden oder offene Mietzinse.