Rechtswörterbuch
lateinisch "nicht zweimal in derselben Sache". Prozessualer Grundsatz, dass über eine Rechtssache nur einmal rechtskräftig entschieden werden darf.
lateinisch "nicht zweimal in derselben Sache". Prozessualer Grundsatz, dass über eine Rechtssache nur einmal rechtskräftig entschieden werden darf.