Rechtswörterbuch
Als Noterbe wird der Pflichtteilsberechtigte bezeichnet. Der Pflichtteilsberechtigte Noterbe hat jedoch kein Erbrecht im eigentlichen Sinne, das heißt kein Recht auf eine Nachlassquote, sondern lediglich eine Geldforderung gegen die Erben in der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.