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Rechtswörterbuch

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Persönliche Dienstbarkeit

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Dienstbarkeiten, die nur einer bestimmten Person zustehen, und nicht aus dem Eigentum einer bestimmten Liegenschaft ableitbar sind. Die häufigsten persönlichen Dienstbarkeiten sind nicht vererb- und veräußerbare persönliche Wohn- oder Fruchtgenussrechte.

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