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Rechtswörterbuch

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Playboygrenze

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Bezieht der Unterhaltspflichtige ein Nettoeinkommen, das weit über dem Durchschnitt liegt, so steht dem Kind nicht wie sonst üblich ein gewisser Prozentsatz vom Nettoeinkommen zu. Die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind hat seine Grenze beim 2- bis 2½-fachen des sogenannten „Regelbedarfs“. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Richtwert, der im Einzelfall anders bemessen werden kann.

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