Rechtswörterbuch
Haftung für entstandene Schäden, wenn der Emissionsprospekt eines Wertpapiers oder eines geschlossenen Fonds unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission enthält.
Haftung für entstandene Schäden, wenn der Emissionsprospekt eines Wertpapiers oder eines geschlossenen Fonds unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission enthält.