Rechtswörterbuch
Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen, führen zur absoluten Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts.
Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen, führen zur absoluten Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts.