Rechtswörterbuch
Im rechtlichen Sinn liegt Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten einer beschädigten Sache höher sind als der Zeitwert der unbeschädigten Sache. Ersatzfähig ist dann in der Regel nur die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert.
Im rechtlichen Sinn liegt Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten einer beschädigten Sache höher sind als der Zeitwert der unbeschädigten Sache. Ersatzfähig ist dann in der Regel nur die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert.