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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Umgehungsgeschäft

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Bei diesem wollen die Vertragspartner durch die Art der Gestaltung des Rechtsgeschäfts die Anwendung einer bestimmten gesetzlichen Regelung vermeiden. Das Geschäft ist jedoch nicht zum Schein abgeschlossen, sondern tatsächlich gewollt.

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