zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Unionsbürgerschaft

zurück
 

Jeder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats besitzt ergänzend zu seiner Staatsbürgerschaft auch die Unionsbürgerschaft, mit der die im EG-Vertrag normierten Rechte und Pflichten verbunden sind.

Rechtsanwalt
finden