Rechtswörterbuch
Jeder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats besitzt ergänzend zu seiner Staatsbürgerschaft auch die Unionsbürgerschaft, mit der die im EG-Vertrag normierten Rechte und Pflichten verbunden sind.
Jeder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats besitzt ergänzend zu seiner Staatsbürgerschaft auch die Unionsbürgerschaft, mit der die im EG-Vertrag normierten Rechte und Pflichten verbunden sind.