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Rechtswörterbuch

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Untersuchungshaft

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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann gegen einen Beschuldigten die Untersuchungshaft verhängt werden, wenn ein dringender Tatverdacht und darüberhinaus einer der Haftgründe (Flucht-, Verdunklungs- und Tatbegehungsgefahr) vorliegt.

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