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Rechtswörterbuch

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Vertragsstrafe

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Pauschalierten Schadenersatz für den Fall, dass der Vertrag entweder gar nicht, nicht auf gehörige Art und Weise oder zu spät erfüllt wird. Dabei handelt es sich um einen vorher bestimmten Geldbetrag, der unabhängig von der Höhe des Schadens ist.

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