Rechtswörterbuch
Berechtigung, an Wahlen teilzunehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen wie Staatsbürgerschaft oder Wahlalter erfüllt sind. In Österreich muss man zB mit Ablauf des Wahlstichtages das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Berechtigung, an Wahlen teilzunehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen wie Staatsbürgerschaft oder Wahlalter erfüllt sind. In Österreich muss man zB mit Ablauf des Wahlstichtages das 16. Lebensjahr vollendet haben.