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Rechtswörterbuch

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Wohnungseigentum

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Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung (Eigentumswohnung), eine sonstige selbstständige Räumlichkeit (zB Geschäftsräume) oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen.

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