Rechtswörterbuch
Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung (Eigentumswohnung), eine sonstige selbstständige Räumlichkeit (zB Geschäftsräume) oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen.