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Rechtswörterbuch

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Wucher

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Bezeichnet das Angebot einer Leistung, deren Wert in einem auffallenden Missverhältnis zur Gegenleistung steht unter Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners. An Wucher können zivil- und strafrechtliche Folgen geknüpft sein.

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