Rechtswörterbuch
Übertragung einer Forderung. Dazu ist üblicherweise ein Vertrag zwischen dem Inhaber (Zedent) und dem Erwerber (Zessionar) der Forderung nötig.
Übertragung einer Forderung. Dazu ist üblicherweise ein Vertrag zwischen dem Inhaber (Zedent) und dem Erwerber (Zessionar) der Forderung nötig.