zur Navigation, zu nützlichen Links

Wie wird man Rechtsanwalt?

Rechtsanwälte haben besonders strenge Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse. Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtsanwalt sind der Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts an einer Universität und eine fünfjährige praktische Berufsausbildung, davon mindestens sieben Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter.

In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen verschiedenster Themenbereiche absolviert werden.

Mit dem angeeigneten Fachwissen und der erworbenen Erfahrung muss der künftige Rechtsanwalt vor einer Prüfungskommission des Oberlandesgerichtes die Rechtsanwaltsprüfung bestehen.

Erst nach dieser Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer kann die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen.

Damit ist der Rechtsanwalt berechtigt, eine Kanzlei unter eigener Verantwortung zu führen.

Rechtsanwalt
finden