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Arbeitsrecht

Eine Vielzahl von Vorschriften regelt die Rechte und Pflichten eines Dienstnehmers wie eines Dienstgebers, angefangen von Ausbildungsverhältnissen/Lehrverhältnissen über Dienstverhältnisse als Arbeiter oder Angestellter bis hin zu Managerdienstverträgen, andererseits neue Formen der Heim- und Telearbeit sowie der freien Dienstnehmereigenschaft.

Grundsätze:

  • Das Arbeitsrecht regelt auf „kollektiver“ Ebene Rechte und Pflichten der von den Arbeitnehmern zu bildenden Organe gegenüber dem Dienstgeber bzw. auf nächsthöherer Ebene der Arbeitnehmervertreter gegenüber den Dienstgebervertretungen.
  • Das Arbeitsrecht regelt auf „individueller“ Ebene unter Berücksichtigung der kollektiven Regeln die konkreten Rechte und Pflichten zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer.
  • Entwickelt hat sich das Arbeitsrecht aus der Notwendigkeit des Schutzes des einzelnen, regelmäßig schwachen Dienstnehmers gegenüber dem Dienstgeber, sei es durch Arbeitnehmerschutzvorschriften, Arbeitszeitvorschriften, Urlaubsregelungen, Regeln über den Bestandschutz von Dienstverhältnissen, etc.

Anwaltsleistungen

Der Rechtsanwalt unterstützt die Parteien eines Arbeitsvertrages je nach Fragestellung bereits beginnend bei der Begründung des Dienstverhältnisses über die Dienstvertragserstellung, begleitend mit der Aufklärung über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien des Arbeitsvertrages und endend bei der Rechtsberatung über eine Auflösung des Dienstverhältnisses aus welchem Grund und von welcher der beiden Parteien auch immer.

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Rechtsgebiet
Arbeitsrecht

  • Fallbeispiel I

    Der Dienstgeber ist an den langjährigen Mitarbeiter herangetreten, möchte aus Rationalisierungsgründen das Dienstverhältnis schnellst möglich beenden. Der Dienstnehmer sucht anwaltliche Hilfe auf und wird darüber beraten, welche Kündigungsfristen und -termine der Dienstgeber einzuhalten hat. Er wird darüber beraten, welche Möglichkeiten des Gegensteuerns bestehen – zB eine Kündigungsanfechtung.
    Der Rechtsanwalt berät über die dem Dienstnehmer anlässlich der Auflösung durch die Dienstgeberseite zustehenden Ansprüche bezüglich Urlaubsersatzleistungen, Konsumation von Urlaub, Krankenstand, Abfertigungsansprüche, Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung, etc.

  • Fallbeispiel II

    Der Dienstgeber schildert einen Sachverhalt, von dem er glaubt, dass dieser eine Entlassung rechtfertigen würde.
    Der Anwalt klärt über die Rechtsfolgen und Gefahren eines Ausspruches der Entlassung auf, insbesondere über die Notwendigkeit der Rechtzeitigkeit des Auspruches, die notwendige Schwere des Verstoßes, Unklarheiten in Beweisfragen, Aufzeigen anderer Lösungen als dem tatsächlich Ausspruch über die Entlassung, etc.

  • Fallbeispiel III

    In Ausübung der Dienstverpflichtung hat der Dienstnehmer dem Dienstgeber einen Schaden, zB durch Verursachen eines Verkehrsunfalles mit einem Dienstfahrzeug, zugefügt. Der Dienstgeber wird in diesem Zusammenhang über die Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes, insbesondere über die rigiden Verjährungsbestimmungen, wie auch Höhe eines allfälligen Ersatzes, der vom Dienstnehmer gefordert werden kann, abhängig vom Grad des Verschuldens bis zur Entgeltshöhe, aufgeklärt.

Der Rechtsanwalt berät Sie und zeigt Ihnen rechtliche Möglichkeiten auf, die Entscheidung liegt bei Ihnen. Sie erleichtern sich und dem Rechtsanwalt die Arbeit, wenn Sie nachstehende Unterlagen zum Anwaltstermin mitnehmen:

  • Dienstvertrag bzw. sonstige vertragliche Vereinbarung/Dienstzettel
  • Arbeitszeitaufzeichnungen (Ausdruck Austeilerfassungssystem/Tachographenscheiben/eigene Aufzeichnungen)
  • Urlaubs- und Krankenstandskarten
  • schriftliche Dokumentation zB über Abmahnungen, getroffene Vereinbarungen, Abänderung der getroffenen Vereinbarungen etc.
  • möglichst vollständige Angabe über die Daten beteiligter Personen (Vor- und Nachname, Adressen)

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