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Schiunfall

Von den rund 10 Mio. Schi- und Snowboardfahrern auf Österreichs Pisten verunglücken laut Medienberichten jedes Jahr rund 100.000 Personen. Viele dieser Unfälle gehen darauf zurück, dass andere Schifahrer sich nicht an die Pistenregeln gehalten haben oder der Zustand der Piste mangelhaft war.
Wenn ein anderer Schifahrer oder die für den Pistenbetrieb zuständige Liftgesellschaft schuldhaft gehandelt hat, dann haben Sie in der Regel einen Schadenersatzanspruch. Ihr Rechtsanwalt ist Ihnen behilflich, diesen Anspruch gegenüber dem Verantwortlichen durchzusetzen.


Anwaltsleistungen

  • Der Rechtsanwalt überprüft, ob Sie Ansprüche auf Schadenersatz wie Heilungskosten, Verdienstentgang, Schmerzengeld etc. haben;
  • er verhandelt mit der Versicherung des Unfallgegners oder der Liftgesellschaft außergerichtlich, um eine Lösung zu erzielen;
  • wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, vertritt er Sie.

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Rechtsgebiet
Schiunfall

Eine 38-jährige Frau wurde auf einer Schipiste von einem schnell von oben herabfahrenden Schifahrer angefahren und zog sich mehrere komplizierte Brüche zu, die eine Arbeitsunfähigkeit von über einem Jahr bewirkten. Bei der Aufnahme im Krankenhaus erklärte sie nur, dass sie auf der Piste zu Sturz gekommen sei, ohne zu erwähnen, dass ein zweiter Schifahrer beteiligt war. Das Krankenhaus machte deshalb von sich aus auch keine weiteren Recherchen. Der Unfall wurde auch nicht von der Polizei aufgenommen. Die Frau wandte sich auch nicht an einen Rechtsanwalt, weil sie Angst vor den Kosten hatte. Sie war auch der Meinung, dass sie schon eine Nachricht wegen Ersatz des Verdienstentganges und der Zahlung von Schmerzengeld erhalten werde.

Als sie sich, aufmerksam gemacht durch Gespräche im Freundeskreis, mehr als drei Jahre nach dem Unfall endlich an einen Rechtsanwalt wandte, waren alle Ansprüche aus dem Unfall bereits verjährt. Wäre der Anwalt sofort beigezogen worden, so hätte er über die Polizei Zeugen ausfindig machen können, Name und Anschrift des Schädigers ermitteln können und mit dessen Versicherung alle Ansprüche (Verdienstentgang, Schmerzengeld, etc.) abwickeln oder notfalls diese Ansprüche auch einklagen können. Die Verunglückte wäre auf diesem Wege zum Ersatz ihres Verdienstentganges und in den Genuss eines entsprechend hohen Schmerzengeldes gekommen, wobei die Anwaltskosten ebenfalls vom Schädiger getragen worden wären.

Was Ihr Rechtsanwalt von Ihnen benötigt:

  • die Namen aller Beteiligten
  • Schilderung des Unfallablaufes mit Skizze und Fotos, wenn vorhanden
  • Aufstellung Ihrer Schäden
  • Haftpflichtversicherung des Gegners
  • wenn vorhanden, eigene Rechtschutzversicherung


Worauf Sie achten sollten:

  • wenn ein anderer Schifahrer beteiligt war, dessen Namen und Anschrift festhalten und anhand eines Ausweisdokumentes kontrolliert werden;
  • sofort Zeugen, die den Unfallhergang gesehen haben, mit Namen und Anschrift notieren;
  • wenn der beteiligte Schifahrer flüchtet, eine Personenbeschreibung telefonisch an die Polizei durchgeben;
  • Anfertigen einer Skizze des Unfallortes, Abstände einzeichnen, eventuell mit Skilängen messen;
  • Fotos vom Unfallort anfertigen;
  • wenn durch den mangelhaften Zustand der Piste ein Unfall geschah, ebenfalls Skizze anfertigen und Fotos von der Unfallstelle anfertigen;
  • auch in diesem Fall Namen und Anschrift von Zeugen festhalten;
  • bei Verletzungen die Polizei verständigen;
  • vor Unterfertigung eines Polizeiprotokolls dieses zweimal genau durchlesen und auf Richtigstellung anfälliger Ungenauigkeiten dringen, sonst keine Unterschrift leisten.

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