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Rechte & Pflichten

Die meisten Menschen haben nur eine unklare Vorstellung vom tatsächlichen Leistungsspektrum eines Rechtsanwaltes.

Der Rechtsanwalt ist Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt. Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwaltes erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.

Grundstein der Arbeit des Rechtsanwaltes ist das Vertrauen seines Klienten. Neben dem vorausgesetzten Fachwissen sind Diskretion und vor allem auch die Loyalität dem Mandanten gegenüber, sowie ein hohes Berufsethos, entscheidend für den Erfolg. Zudem unterliegen Rechtsanwälte einer gesetzlich geschützten Verschwiegenheitspflicht sowie strenger Standesvorschriften zum Schutz der Klienten.

Rechtliche Verantwortlichkeit

Rechtsanwälte, die gegen Berufspflichten oder das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes verstoßen, haben sich vor dem Disziplinarrat ihrer Rechtsanwaltskammer zu verantworten.
Die Strafbefugnis des Disziplinarrates geht bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte.
Daneben unterliegen Rechtsanwälte auch der straf- und zivilrechtlichen Verantwortung.

Die Rechtsanwaltskanzlei

Jeder Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet in seiner Kanzlei den gängigen Standard an modernster Kommunikationstechnik zur Verfügung zu haben, um per Elektronischen Rechtsverkehr mit Gericht kommunizieren zu können.

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