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Bürgschaft

Bürge ist, wer sich dazu verpflichtet, die Schuld eines anderen zu bezahlen.

Eine Bürgschaft ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich übernommen wird. Es gibt verschiedene Formen der Bürgschaft. Üblicherweise haftet der Bürge nur dann, wenn der Hauptschuldner dem Gläubiger gegenüber seine Schuld nicht erfüllt hat.
Wenn sich jemand allerdings als „Bürge und Zahler“ verpflichtet hat, steht es dem Gläubiger frei, von Anfang an auf den Hauptschuldner, auf den Bürgen oder auf beide zugleich zu zugreifen. Der Bürge kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Hauptschuld noch besteht, diese darf also weder bezahlt, noch verjährt, noch aus anderen Gründen erloschen sein.

Selbstverständlich hat der Bürge, der die Forderung des Gläubigers erfüllt hat, Anspruch darauf, das von ihm Geleistete vom Hauptschuldner ersetzt zu bekommen.

Die Übernahme einer Bürgschaft sollte immer reiflich überlegt werden.

Anwaltsleistungen

Ihr Rechtsanwalt wird zunächst den Sachverhalt mit Ihnen ausführlich erörtern. Er wird von Ihnen insbesondere wissen wollen, unter welchen Umständen die Bürgschaft zu Stande gekommen ist. Er wird die schriftlichen Unterlagen ebenso prüfen wie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme.

Wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass die Bürgschaftsübernahme rechtswirksam ist, wird er, wenn Sie nicht auf einmal zahlen können, mit Ihrer Bank eine Zahlungsvereinbarung aushandeln. Sollten allerdings Bedenken bezüglich der Wirksamkeit der Bürgschaft bestehen, wird er den Anspruch der Bank zurückweisen oder einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Erforderlichenfalls wird er Sie auch in einem von der Bank anhängig gemachten Gerichtsverfahren vertreten.

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Eine junge Frau mit einer Ausbildung als Einzelhandelskauffrau, ohne Vermögen, arbeitslos und daher ohne Einkommen, übernimmt die Bürgschaft für den Kredit, den ihr Ehemann für sein neu zu errichtendes Fitnessstudio aufnehmen will: für € 100.000,--.

Bei der Unterfertigung des Kredites wird ihr erklärt, es handle sich nur um eine Formsache. Sie denkt nicht einmal im Entferntesten daran, dass das Projekt ihres Ehemannes schief gehen könnte. Niemand hat ihr erklärt, dass sie in diesem Fall für € 100.000,-- einzustehen hat. Sie befürchtet auch, dass ihre Ehe in die Brüche geht, wenn sie nicht unterschreibt.

Das Unternehmen des Ehemannes scheitert, er geht in Konkurs, sie wird als Bürgin herangezogen. Mit Hilfe ihres Rechtsanwaltes gelingt es ihr, die Klage der Bank abzuwehren. Ihre finanzielle Situation zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme, ihre mangelnde Erfahrung im Wirtschaftsleben, die emotionelle Bindung an ihren Ehemann und nicht zuletzt die überlegene Position der Bank haben das Gericht davon überzeugt, dass die Bürgschaftsübernahme unwirksam war.

Zum Besprechungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt nehmen Sie am besten mit:

  • Kreditvertrag
  • Grundbuchsauszüge
  • Zusammenstellung der vorhandenen Vermögenswerte sowie
  • Einkommensunterlagen zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme

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