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Anwaltstag 2017 in Graz: Dr. Rupert Wolff als ÖRAK-Präsident wiedergewählt

Nach sechs Jahren an der Spitze der österreichischen Rechtsanwälte wurde der 60-jährige Salzburger von der Delegiertenversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) abermals im Amt bestätigt.

Dr. Rupert Wolff wurde gestern, Freitag, von der Delegiertenversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) für drei weitere Jahre zum ÖRAK-Präsidenten gewählt. Als solcher ist er Repräsentant von 6.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie 2.200 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärtern. Als Vizepräsidenten werden ihm auch weiterhin Dr. Marcella Prunbauer-Glaser (seit 2009) und Dr. Armenak Utudjian (seit 2011) zur Seite stehen. Neu im Präsidium ist hingegen Dr. Bernhard Fink. Der Klagenfurter Rechtsanwalt tritt als Vizepräsident die Nachfolge von Dr. Josef Weixelbaum an, der diese Funktion seit 2009 ausgeübt hatte. Fink ist bereits Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten und Vorsitzender des ÖRAK-Arbeitskreises Grund- und Freiheitsrechte.

Wolff ist vierter Präsident der 40-jährigen ÖRAK-Geschichte

Rupert Wolff ist der erst vierte ÖRAK-Präsident in der bereits 43-jährigen Geschichte der anwaltlichen Dachorganisation. Seine Vorgänger an der Spitze der heimischen Rechtsanwaltschaft waren Dr. Walter Schuppich (1974 – 1993), Dr. Klaus Hoffmann (1993 – 2002) und Dr. Gerhard Benn-Ibler (2002 – 2011). Wolff blickt auf langjährige Erfahrung sowohl als Rechtsanwalt, als auch als Standesvertreter zurück: Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt tätig und bereits seit 2002 im Präsidium des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages aktiv. Im Jahr 2001 fungierte der Salzburger als Präsident des Rates der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE) und wurde im September 2011 erstmals zum Präsidenten des ÖRAK gewählt.

Rechtsanwälte als Garanten für rechtsstaatliche Stabilität

„Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für das mir entgegengebrachte Vertrauen“, fühlt sich Wolff geehrt. Er werde sich weiterhin mit Kräften für den Schutz und Ausbau des Rechtsstaates und die Weiterentwicklung des Berufsstandes einsetzen. Die Schwerpunkte seiner dritten Funktionsperiode als Präsident der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sieht Wolff vor allem in der Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens und der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. „Österreichs Justiz an die Spitze Europas zu führen, war stets mein Ziel. Wir haben viel geschafft, aber noch ist viel zu tun“, so Wolff. „Wir Rechtsanwälte sind bereit, zusammen mit der behördlichen Justiz alles zu unternehmen, um die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger stärker in den Mittelpunkt zu rücken, aber auch Rechtssicherheit und den niederschwelligen Zugang zum Recht als Standortfaktoren zu verankern und zu verbessern“, so Wolff weiter.

Festigung der Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft als wesentliches standespolitisches Ziel

„Als rechtsstaatliche Denkfabrik der Republik Österreich übt die Rechtsanwaltschaft eine wichtige Kontrollfunktion aus“, so Wolff. Voraussetzung dafür sei die anwaltliche Unabhängigkeit vom Staat, die durch die berufliche Selbstverwaltung abgesichert sei und weiter gefestigt werden müsse. Nicht umsonst würden autoritäre Regime stets versuchen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an die staatliche Kandare zu nehmen und somit die Rechtsstaatlichkeit zu durchbrechen. In der Türkei sei diese gefährliche Entwicklung aktuell zu beobachten, gibt Wolff zu bedenken.

„Wir Rechtsanwälte sind unabhängig und nur den Bürgern und dem Rechtsstaat verpflichtet. Dank dieser Unabhängigkeit sind wir dazu berufen, staatliche Fehlentwicklungen und Missstände aufzuzeigen, aber auch Verbesserungsvorschläge zu erstatten, die Justiz zu unterstützen und ihr zur Seite zu stehen“, so Wolff. „Gerade wenn die Gefahr droht, dass der Ruf der Strafverfolgungsbehörden nach einem Mehr an Überwachungsbefugnissen immer lauter und die Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger immer tiefer zu werden drohen, ist es wichtig, dem Justizminister beizustehen“, macht Wolff klar. „Der Justizminister ist schließlich nicht der Notar des Innenministers, sondern politisch Verantwortlicher für die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land!“ Als solcher müsse er zwischen den Interessen der Behörden und den Grundrechten der Bürger ausgleichen. Dabei könne der Justizminister, wer auch immer das künftig sein werde, auf die Unterstützung der unabhängigen Rechtsanwaltschaft zählen, so Wolff.

Das ÖRAK-Präsidium in der Übersicht

Präsident Dr. Rupert WOLFF (geb. 16.05.1957)

Rupert Wolff ist seit 1987 als Rechtsanwalt in Salzburg tätig und war seit 1996 jahrelang Mitglied des Ausschusses der Salzburger Rechtsanwaltskammer. Er war von 1992 bis 2009 Delegationsmitglied der österreichischen Delegation zum CCBE (Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union), und übte im Jahr 2001 als erster Österreicher die Funktion des Präsidenten des CCBE aus. Von 2002 bis 2011 war Wolff Vizepräsident des ÖRAK (Wiederwahl 2005 und 2008), dessen Präsident er seit September 2011 ist (Wiederwahl 2014 und 2017).

Vizepräsident Dr. Bernhard FINK (geb. 11.06.1965)

Bernhard Fink ist seit 1996 als Rechtsanwalt in Kärnten tätig. Er ist seit 1997 Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, deren Vizepräsident er seit 2006 ist. Seit 2012 leitet Fink als Vorsitzender den ÖRAK-Arbeitskreis Grund- und Freiheitsrechte. Am 29. September 2017 wurde Fink zum Vizepräsidenten des ÖRAK gewählt.

Vizepräsidentin Dr. Marcella PRUNBAUER-GLASER (geb. 14.12.1957)

Marcella Prunbauer-Glaser ist seit 1987 als Rechtsanwältin in Wien tätig. Zuvor war sie bereits seit 1983 zur New York Bar zugelassen. Sie ist seit 1997 Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien und der österreichischen Delegation zum CCBE, deren Leitung sie jahrelang innehatte. Im Jahr 2012 stand Prunbauer-Glaser als Präsidentin des CCBE an der Spitze der europäischen Rechtsanwälte. Seit November 2009 ist Prunbauer-Glaser Vizepräsidentin des ÖRAK und wurde im September 2011 sowie in den Jahren 2014 und 2017 in dieser Funktion bestätigt.

Vizepräsident Dr. Armenak UTUDJIAN (geb. 07.07.1964)

Armenak Utudjian ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Wien tätig und langjähriges Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien. Seit September 2011 ist Utudjian Vizepräsident des ÖRAK. In dieser Funktion wurde er 2014 und 2017 durch Wiederwahl bestätigt.



ÖRAK-Präsidium: v.l.n.r.: Dr. Bernhard Fink, Dr. Rupert Wolff, Dr. Marcella Prunbauer-Glaser, Dr. Armenak Utudjian

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