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Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung

Am 13. Mai 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird, im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 207/2020) kundgemacht. Mit dieser Änderung wird u.a. das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe sowie das Betreten von Sportstätten unter bestimmten Voraussetzungen geregelt. Alle Details entnehmen Sie bitte der Verordnung. Die Änderungen traten mit Ablauf des 14. Mai 2020 in Kraft.

Eine konsolidierte Fassung der Verordnung finden Sie hier.

Umfassende Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier.

 

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